Betriebsfunk Mobilgeräte

Betriebsfunk Mobilgeräte

Betriebsfunk ist in Deutschland, wie auch in den meisten anderen Ländern, anmelde- und gebührenpflichtig. Er ist nicht für Privatpersonen vorsehen, sondern für sogenannte Bedarfsträger. Als solche werden u.a. Handels-, Handwerks- und Gewerbebetriebe, Anstalten des öffentlichen Rechts, Sportvereine sowie Dienstleistungsunternehmen bezeichnet.

Die Genehmigung erteilt die Bundesnetzagentur (BNetzA). Dort werden Anträge gestellt und die jährlichen Gebühren entrichtet.

Für die Programmierung des LCmobile bieten wir als optionales Zubehör die Software T-UP34 COM USB mit USB Datenkabel dazu zu bestellen.

 

 

1 bis 4 (von insgesamt 4)