FreeNet-Funk
FreeNet-Funk
1.2 Digitale Frequenznutzung
1.3 Strahlungsleistung
Die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) beträgt 1 Watt.
In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind nur 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet.
1.4 Nachbarstaatenregelung
Es dürfen keine schädlichen Störungen bei Frequenznutzungen in Nachbarstaaten verursacht werden.
Wenn durch die Frequenznutzung Störungen bei Frequenznutzungen in Nachbarstaaten auftreten, hat der Frequenznutzer auf Aufforderung der Bundesnetzagentur unverzüglich den Sendebetrieb auf den beanstandeten Frequenzen einzustellen. Hierfür wird kein Ausgleich gewährt.
Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2029 befristet.
Hier bieten TEAM FreeNet Funkgeräte den Vorteil der HI = 1Watt und LO = 0,5 Watt Umschaltung.
Vfg. 60/2019 (23.05.2019) Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz – 149,11875 MHz für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten.
Auf Grund § 55 Telekommunikationsgesetz (TKG) werden hiermit Frequenzen zur Nutzung durch die Allgemeinheit für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten allgemeinzugeteilt.
Die Amtsblattverfügung Nr. 54/2016 wird hiermit aufgehoben.
1. Frequenznutzungsparameter
1.1 Analoge Frequenznutzung
Mittenfrequenz in MHz | Kanalbandbreite/Kanalraster in MHz |
---|---|
149,0250 | 12,5 |
149,0375 | 12,5 |
149,0500 | 12,5 |
149,0875 | 12,5 |
149,1000 | 12,5 |
149,1125 | 12,5 |
1.2 Digitale Frequenznutzung
Mittenfrequenz in MHz | Kanalbandbreite/Kanalraster in kHz | Mittenfrequenz in MHz | Kanalbandbreite/Kanalraster in kHz |
---|---|---|---|
149,0250 | 12,5 | 149,021875 | 6,25 |
149,0375 | 12,5 | 149,028125 | 6,25 |
149,0500 | 12,5 | 149,034375 | 6,25 |
149,0875 | 12,5 | 149,040625 | 6,25 |
149,1000 | 12,5 | 149,046875 | 6,25 |
149,1125 | 12,5 | 149,053125 | 6,25 |
149,084375 | 6,25 | ||
149,090625 | 6,25 | ||
149,103125 | 6,25 | ||
149,109375 | 6,25 | ||
149,115625 | 6,25 |
1.3 Strahlungsleistung
Die maximale äquivalente Strahlungsleistung (ERP) beträgt 1 Watt.
In 10 km Grenzabstand zu Belgien und Polen sind nur 0,5 Watt Strahlungsleistung (ERP) gestattet.
1.4 Nachbarstaatenregelung
Es dürfen keine schädlichen Störungen bei Frequenznutzungen in Nachbarstaaten verursacht werden.
Wenn durch die Frequenznutzung Störungen bei Frequenznutzungen in Nachbarstaaten auftreten, hat der Frequenznutzer auf Aufforderung der Bundesnetzagentur unverzüglich den Sendebetrieb auf den beanstandeten Frequenzen einzustellen. Hierfür wird kein Ausgleich gewährt.
Diese Allgemeinzuteilung ist bis zum 31.12.2029 befristet.
Hier bieten TEAM FreeNet Funkgeräte den Vorteil der HI = 1Watt und LO = 0,5 Watt Umschaltung.
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