Betriebsfunkgeräte
Betriebsfunk VHF/UHF ermöglicht kostengünstige, innerbetriebliche Kommunikation. Die nichtöffentlichen Betriebsfunk-Frequenzen garantieren ungestörtes Funken und werden auf Antrag von der Bundesnetzagentur ( ehemalig Reg TP ) zugeteilt. Als Anwender werden nur Unternehmen, Betriebe, Behörden, Rettungsdienste, etc. zugelassen. Die jährlichen Kosten für die Nutzung von Betriebsfunk sind gering im Vergleich zu den Gebühren der Mobiltelefon-Kommunikation. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Bundesnetzagentur für für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen ( siehe www.bundesnetzagentur.de ).
im gewerblichen Bereich wird Funk für die betriebliche Kommunikation genutzt, dafür stehen im VHF- und UHF-Bereich festgelegte Kanäle zur Verfügung. Hohe Sendeleistung, viele Funktionen und eine umfangreiche Zubehörpalette zeichnen professionelle Funkgeräte aus.